Beschäftigte im öffentlichen Dienst können sicher sein, ihr Gehalt pünktlich zu erhalten. Du wünschst dir auch ein sicheres Einkommen? Schaue dich in den verschiedenen Jobangeboten des öffentlichen Dienstes um.

Grundsätzlich genießen alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine nahezu unantastbare Einkommenssicherheit. Diese Einkommenssicherheit ist nicht nur wichtig für deinen gegenwärtigen Alltag, sondern bietet dir auch für die Zukunft erhöhte Planbarkeit. Planst du zum Beispiel ein Haus zu kaufen, kannst du dir sicher sein die Tilgungen leisten zu können.

Der Verdienst ist im öffentlichen Dienst abhängig von der Beschäftigungsart. Für jede einzelne Stelle ist die Höhe des Verdienstes jederzeit transparent in Besoldungstabellen oder Tarifverträgen einsehbar.

Zu den Verdienststrukturen der Beamten, Richter und Soldaten

Zu den Verdienststrukturen der Tarifbeschäftigten

Tipp für deine Zukunft: Vielleicht hast du bereits von der Rentenproblematik in Deutschland gehört. Zu wenige junge Leute treffen auf zu viele ältere Leute, sodass das Rentensystem an seine Grenzen kommt. Schaue daher schon bei deiner Arbeitgeberwahl darauf, was dir im Alter geboten wird. Wichtig ist somit nicht nur der Verdienst heute, sondern das, was du auf dein ganzes Leben betrachtet erhältst, damit du auch im höheren Alter ohne Sorgen leben kannst.

Der öffentliche Dienst sorgt sich auch nach deiner aktiven Beschäftigungszeit um dich und ist somit schon jetzt für die „Zeit nach der Arbeit“ eine gute Wahl.

Informiere dich hier über die Verdienststrukturen der Beamten, Richter und Soldaten sowie der Tarifbeschäftigten. Über die Bezüge während einer Ausbildung oder eines Studiums im öffentlichen Dienst, wirst du auf den entsprechenden Seiten informiert.

Beamte, Richter und Soldaten, Gesetzliche Grundlagen

Bundesebene

Die Bezahlung (Besoldung/ Alimentation) der

ist gesetzlich festgelegt und richtet sich auf Bundesebene nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG).

Landes- und Kommunalebene

Die Länder haben eigene Besoldungsgesetze verabschiedet. Für

auf Landes- sowie Kommunalebene gilt das entsprechende Besoldungsgesetz des Landes.
Im Folgenden findest du die Besoldungsgesetze der einzelnen Länder. Achte bitte immer darauf, dass du dich in der aktuellsten Gesetzesfassung informierst.

Gehälter von Beamten

Grundgehalt

Zunächst erfährst du, wo du die Grundgehälter für die einzelnen Beschäftigungsgruppen nachlesen kannst. Anschließend findest du ein kleines Beispiel.
Lies dir alles in Ruhe durch, denn in der Theorie klingt es vielleicht komplizierter als es in der Praxis ist.

Die Grundgehälter ergeben sich aus den sogenannten Besoldungsordnungen. Jede Besoldungsordnung steht für bestimmte Beschäftigungsgruppen.

  • Besoldungsordnung A: Beamtinnen/ Beamte und Soldatinnen/ Soldaten (aufsteigende Gehälter)
  • Besoldungsordnung B: Beamtinnen/ Beamte und Soldatinnen/ Soldaten (feste Gehälter)
    Die Besoldungsordnung B wurde eingerichtet für herausgehobene Positionen wie beispielsweise Staatssekretäre, Ministerialdirektoren, Generäle oder Admirale.
  • Besoldungsordnung W: Professorinnen/ Professoren (teilweise aufsteigende Gehälter)
  • Besoldungsordnung R: Richterinnen/ Richter, Staatsanwältinnen/ Staatsanwälte (teilweise aufsteigende Gehälter)
  • Auslaufende Besoldungsordnung C: galt bis 2005 für Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen und wurde fortan durch die Besoldungsordnung W ersetzt

 

Aufsteigende Gehälter:
Sehen die Besoldungsordnungen aufsteigende Gehälter vor, erhöht sich das Gehalt automatisch in einem Zwei-, Drei- und Vierjahresrhythmus, ohne dass du neben deiner Arbeitsleistung etwas dafür tun musst. Damit soll deine berufliche Erfahrung, die du im Laufe der Zeit sammelst, honoriert werden.

Innerhalb dieser Besoldungsordnungen sind sogenannte Besoldungsgruppen eingerichtet. Jede Stelle ist präzise einer bestimmten Besoldungsgruppe zugeordnet, sodass Personen mit derselben Amtsbezeichnung stets mit einem einheitlichen Grundgehalt beginnen. Im öffentlichen Dienst wird Gleichberechtigung somit großgeschrieben, denn hier gilt: gleiche Arbeit = gleiches Gehalt.
Die Besoldungsgruppen sind numerisch aufsteigend benannt. Eine höhere Nummer bedeutet entsprechend ein höheres Gehalt.
Beispielsweise gibt es beim Bund

  • in der Besoldungsordnung A die Besoldungsgruppen A 3 bis A16,
  • in der Besoldungsordnung B die Besoldungsgruppen B1 bis B11,
  • in der Besoldungsordnung W die Besoldungsgruppen W1 bis W3 und
  • in der Besoldungsordnung R die Besoldungsgruppen R2 bis R10 oder
  • für Anwärter (Auszubildende in einer Beamtenlaufbahn) die Besoldungsgruppen des mittleren, gehobenen und des höheren Dienstes.

 

In der Stellenausschreibung ist im Normalfall eine Besoldungsgruppe angegeben, sodass du genau weißt in welche Besoldungsordnung und -gruppe du eingeordnet wirst.
Die Gehaltshöhe der Besoldungsgruppe findest du in der sogenannten Besoldungstabelle.

Die Besoldungstabellen listen die Besoldungsgruppen für die einzelnen Besoldungsordnungen A, B, W oder R tabellarisch auf.
Diese Tabellen können sich zwischen Bund und den Bundesländern unterscheiden.
Du findest die Besoldungstabellen immer in der Anlage des Besoldungsgesetzes des Bundes bzw. deines Bundeslandes. Die entsprechenen Links zu den Gesetzestexten findest du unter Gesetzliche Grundlagen.

Beispiel zur Besoldung

Das folgende Beispiel veranschaulicht dir, wie du die Gehaltshöhe der Stelle herausfinden kannst, für die du dich interessierst.

Anne interessiert sich für eine Beamtenstelle auf Bundesebene. Da die Stelle auf Bundesebene ist, weiß Anne bereits, dass das Besoldungsgesetz des Bundes gilt.

In der Stellenanzeige sieht sie, dass die Amtsbezeichnung dieser Stelle mit der Besoldungsgruppe A11 vergütet wird. Somit weiß Anne, dass sie in der Besoldungsordnung A die Höhe des Gehaltes der Besoldungsgruppe A11 nachlesen kann.

Anne ruft online das Bundebesoldungsgesetz auf und findet im Anhang die Besoldungstabelle der Besoldungsordnung A.

In der Zeile der Besoldungsgruppe A 11 kann Anne ablesen, dass sie zu Beginn 3.545,48 € verdienen würde (blauer Kasten). Außerdem zeigt ihr die Besoldungstabelle, dass ihr Gehalt automatisch über die verschiedenen Stufen der Zeile A 11 hinweg auf die angegebenen Beträge steigen würde (grauer Kasten).

Zum Zeitpunkt des Abrufs dieser Besoldungstabelle steigt das Grundgehalt von Anne nach zwei Jahren Erfahrungszeit automatisch auf Stufe 2 an, nach wiederum jeweils drei Jahren auf die Stufen 3 bis 5 und nach wiederum jeweils vier Jahren auf die Stufen 6 bis 8. Stufe 8 ist somit das höchste Gehalt, dass Anne auf dieser Stelle erhalten könnte.

Anne hat aber stets die Möglichkeit sich weiterzubilden und sich auf eine höher eingestufte Stelle zu bewerben.

besoldungstabelle-bund-besoldungsordnung-a

Achtung: Besoldungstabelle und Stufenzeiten können sich mittlerweile verändert haben. Bitte rufe immer die aktuelle Version des Besoldungsgesetzes des Bundes oder des entsprechendes Landes auf, um eine Besoldungshöhe nachzusehen.

Laufbahngruppen

Die Besoldungsgruppen stehen außerdem in engem Zusammenhang zu den Laufbahngruppen. So werden die Besoldungsgruppen in die verschiedenen Laufbahngruppen eingeordnet. Auf Bundesebene ergibt sich für die Besoldungsordnung A der folgende Zusammenhang:

Einfacher Dienst
Besoldungsgruppen A 2 bis A 6
Mittlerer Dienst
Besoldungsgruppen A 6 bis A 9
Gehobener Dienst
Besoldungsgruppen A 9 bis A 13
Höherer Dienst
Besoldungsgruppen A 13 bis A 16

Wie die einzelnen Besoldungsgruppen den Laufbahngruppen zugeordnet sind, findest du in den entsprechenden Besoldungsgesetzen.

Familienzuschlag

Der Familienzuschlag ist ebenfalls Teil der Besoldung im öffentlichen Dienst. Als soziale Komponente wird dir dieser zusätzlich zum Grundgehalt gezahlt.
Welche Voraussetzungen du im Einzelnen erfüllen musst, um den Familienzuschlag im öffentlichen Dienst zu erhalten, ist im Besoldungsgesetz des Bundes bzw. der einzelnen Länder in den Paragraphen zum Familienzuschlag beschrieben. Die Höhe des Familienzuschlags, der dir zusteht, ist abhängig von deinem Familienstand und kann mithilfe der Tabellen zum Familienzuschlag im Anhang der Besoldungsgesetze ausgerechnet werden.
Der Familienzuschlag setzt sich zusammen aus:

Den ehebezogene Teil erhältst du zum Beispiel, wenn du in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft lebst. Aber auch weitere Familienstände berechtigen dich zum Bezug des ehebezogenen Teils des Familienzuschlags.

Den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags erhältst du in der Regel für jedes Kind, für das dir Kindergeld zusteht. Die Staffelung der Höhe des kinderbezogenen Familienzuschlags findest du je nach Anzahl der Kinder ebenfalls im Anhang des geltenden Besoldungsgesetzes.

Zulagen

Je nach Tätigkeitsbereich gehören außerdem Zulagen als fester Bestandteil zu der Besoldung im öffentlichen Dienst dazu. Um beispielsweise besondere Erschwernis oder Belastung in dem sonst einheitlichen Bezahlungssystem abbilden zu können, wurden diese eingeführt. Zulagen werden beispielsweise an Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute gezahlt, die auch in der Nacht für uns im Einsatz sind.
Aber auch für viele weitere Umstände werden Zulagen gewährt. Die folgende Tabelle zeigt dir beispielhaft, wofür dir zusätzlich zu deinem Grundgehalt eine Zulage ausgezahlt wird.

Vermögenswirksame Leistungen

Auf Grundlage des Gesetzes werden im öffentlichen Dienst vermögenswirksame Leistungen gezahlt (VermLG in Verbindung mit dem 5. Vermögensbildungsgesetz). Der Dienstherr (dein Arbeitgeber) behält die vermögenwirksamen Leistungen für dich vom Gehalt ein, und überweist sie auf von dir ausgewählte Anlagen. So kannst du beispielsweise in Bausparverträge, Lebensversicherungen, Vermögensbeteiligungen oder Sparverträge einzahlen.

Die vermögenswirksamen Leistungen bestehen aus:

Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, kannst du somit zusätzlich zu deinem Gehalt vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen beanspruchen. In der Regel betragen diese bei Vollzeitbeschäftigten 6,65 Euro monatlich.

Die Höhe der Eigenleistung, und ob du überhaupt Teile deines Gehaltes vermögenswirksam anlegen möchtest, entscheidest du selbst. Das Sparen in Form von vermögenswirksamen Leistungen wird in bestimmten Anlageformen und unter Einhaltung vorgegebener Einkommensgrenzen zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.

Versicherung

Die Alimentation der Beamten wird im Gegensatz zu arbeitsvertraglich Angestellten nicht um einen Beitrag zur Krankenversicherung verringert. Beamte sind nicht gesetzlich sozialversichert, sondern gehören einem beamtenspezifischen Sicherungssystem an.

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine sog. Beihilfe als beamtenrechtliche Krankenfürsorge, die im Regelfall 50 Prozent notwendiger und angemessener Krankheits- bzw. Behandlungskosten umfasst. Beihilfeberechtigte Personen müssen ergänzend eine private Krankenversicherung in Höhe der restlichen 50 Prozent bzw. eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung abschließen, um zu 100 Prozent versichert zu sein. Die Kosten dieser ergänzenden Versicherung tragen die Beamten selbst.

Alterssicherung

Die Arbeitgeber im öffentlichen Dienst sind durch die Grundsätze des Berufsbeamtentums dazu verpflichtet, den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn erlischt somit auch nicht nach der aktiven Beamtenzeit. Die aktive Beamtenzeit endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder dem Eintritt in den Ruhestand. Im Anschluss stellt der Dienstherr die Versorgung des Beamten durch eine sog. Pension sicher, die aus Steuergeldern finanziert wird. Da sich die Pension an der Besoldung des Beamten zum Ende der aktiven Beamtenzeit bemisst, basiert die Ruhegehaltsberechnung zumeist auf der höchsten Besoldungsgruppe, die die Beamtin/ der Beamte in seinem Berufsleben erreicht hat.
Neben dieser Beamtenvorsorge kann außerdem privat vorgesorgt werden. An der privaten Vorsorge beteiligt sich der Staat beispielsweise mit Zulagen und Steuervorteilen.

Tarifbeschäftigte

Die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst erhalten ein sogenanntes Entgelt, welches in Tarifverträgen festgeschrieben ist. Je nachdem, ob du als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter auf Bundes- und Kommunalebene oder auf Landesebene im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, gelten unterschiedliche Tarifverträge.


Diese Tarifverträge werden für die Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommunen zwischen dem Bundesministerium des Innern und den kommunalen Arbeitgebern (VKA – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) mit den Gewerkschaften verhandelt. Auf Landesebene vertritt die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit Ausnahme Hessens die Bundesländer in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften. Hessen verhandelt als einziges Bundesland seinen Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten des Landes selbst.

Das Entgelt wird in Verhandlungen mit den Gewerkschaften regelmäßig nachverhandelt und angepasst.

Gehälter für Tarifbeschäftigte

Das Tabellenentgelt kann in den sogenannten Entgelttabellen abgelesen werden.

Entgelttabellen und -gruppen

Die Entgelttabellen der verschiedenen Tarifverträge TVöD, TV-L und TV-H sind ähnlich strukturiert. Du findest sie jeweils in der Anlage des geltenden Tarifvertrages.
Untenstehend findest du ein Beispiel, das dir zeigt, wie du aus einer Entgelttabelle die Höhe deines zukünftigen Gehaltes ablesen kannst.
Entgelttabellen bestehen aus aufsteigenden Entgeltgruppen. In der allgemeinen Entgelttabelle gibt es beispielsweise 15 Entgeltgruppen, also von 1 bis 15, die sich nach der auszuübenden Tätigkeit, Qualifikation und dem Berufsbild richten. In welche Entgeltgruppe du eingeordnet wirst, hängt von deiner Stelle und Vorbildung ab. In der Stellenbeschreibung ist im Normalfall ausgewiesen, nach welcher Entgeltgruppe die ausgeschriebene Stelle bewertet ist.
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Die Entgelthöhe bestimmt sich neben der Entgeltgruppe auch aus der geltenden Entgeltstufe.

Entgeltstufe

In den Entgeltgruppen bestehen bis zu 6 Entgeltstufen. Stufe 1 und 2 zählen zu den sogenannten Grundentgeltstufen, während die Stufen 3 bis 6 zu den Entwicklungsstufen zählen.
In welche Stufe du bei Einstellung eingeordnet wirst, hängt von deiner einschlägigen Berufserfahrung* ab.
Hast du noch keine einschlägige Berufserfahrung gesammelt, wirst du Stufe 1 zugeordnet
Konntest du bereits einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erwerben, beginnst du in Stufe 2.
Bei einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren wirst du in Stufe 3 eingeordnet.
Die nächst höhere Stufe erreichst du nach Einstellung immer in Abhängigkeit von deiner Erfahrungszeit. Somit hat jede Stufe eine bestimmte Laufzeit, nach welcher du in eine höhere Stufe aufsteigen kannst. Besondere Leistungen können diese Aufstiegszeit beschleunigen.

*„Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.“ Laut TVöD, TV-L und TV-H.
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Die Stufen geben dir als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter somit die Möglichkeit, dich finanziell weiterzuentwickeln.

Beispiel zum Tarifgehalt

Das folgende Beispiel veranschaulicht dir, wie du die Entgelthöhe der Stelle herausfinden kannst, auf die du dich bewerben möchtest.
Anne interessiert sich für eine Stelle im öffentlichen Dienst als Tarifbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen. Somit handelt es sich um eine Stelle auf Landesebene, sodass Anne bereits weiß, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt.
In der Stellenanzeige sieht sie, dass diese Stelle in die Entgeltgruppe 8 (EG 8) eingeordnet ist.
Anne ruft online den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) auf und findet in der Anlage B die Entgelttabelle für die Entgeltgruppen 1 bis 15.
Anne hat bereits anderthalb Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt, da sie eine der ausgeschriebenen Stelle entsprechende Tätigkeit ausgeübt hat. Somit wird sie zu Beginn in Stufe 2 der Entgeltgruppe 8 eingeordnet. Anne kann nun aus der Entgelttabelle ablesen, dass sie zu Beginn 3.087,04 € erhält (blauer Kasten). Dieses Grundentgelt erhöht sich über die Zeit durch die vorgesehenen Entwicklungsstufen 3 bis 6 (grauer Kasten).
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Achtung: Die Entgelttabelle kann sich mittlerweile verändert haben. Bitte rufe immer die aktuelle Version der Entgelttabelle des Bundes und der Kommunen oder des entsprechendes Bundeslandes auf, wenn du eine Entgelthöhe nachsehen möchtest.

Zulagen

In Ergänzung zu dem monatlichen Tabellenentgelt, erhalten Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst weitere Einkommensbestandteile. Dazu gehören beispielsweise:

Vermögenswirksame Leistungen

Dauert dein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mindestens sechs Monate, hast du Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Dein Arbeitsgeber behält die vermögenwirksamen Leistungen für dich vom Gehalt ein, und überweist sie auf die von dir ausgewählten Anlagen. So kannst du beispielsweise in Bausparverträge, Lebensversicherungen, Vermögensbeteiligungen oder Sparverträge einzahlen.

Die vermögenswirksamen Leistungen bestehen aus:

Wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, kannst du zusätzlich zu deinem Gehalt vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen beanspruchen. In der Regel betragen diese bei Vollzeitbeschäftigten 6,65 Euro monatlich.

Die Höhe der Eigenleistung, und ob du überhaupt Teile deines Gehaltes vermögenswirksam anlegen möchtest, entscheidest du selbst.

Versicherung

Analog zu Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft sind auch im öffentlichen Dienst Steuern sowie die Hälfte der Beiträge für die Sozialversicherungen, d. h. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Gehalt abzuführen. Die andere Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge und die Unfallversicherung trägt dein Arbeitgeber.

Alterssicherung

Bei den Tarifbeschäftigten der öffentlichen Verwaltung fußt die Altersversorgung auf verschiedenen Säulen. Neben der gesetzlich verpflichtenden Rentenversicherung (Regelsicherung), in der die Tarifbeschäftigten der öffentlichen Verwaltung analog zu den Arbeitnehmern der Privatwirtschaft versichert sind, wurde 2002 ergänzend die Zusatzversorgung (Zusatzsicherung) des öffentlichen Dienstes (ZÖD) eingeführt. Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind verpflichtet, die Tarifbeschäftigten bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern, wie z. B. der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Diese Betriebsrente erhöht somit die finanzielle Altersvorsorge der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes.
Neben der Regel- und Zusatzsicherung als 1. und 2. Säule, kann 3. privat vorgesorgt werden. An entsprechend zertifizierten Produkten wie der „Riester-Rente“ beteiligt sich der Staat durch Zulagen und Steuervorteile.